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Description
Snow Wolf SV98 Spring Bolt-Action Sniper Rifle GrünSnow Wolf SV98 Russian Bolt Action Sniper Rifle Authentisches russisches Design trifft auf zuverlssige Federdruck Technik Die Snow Wolf SV98 ist die perfekte Wahl fr alle Spieler, die ein auergewhnliches Scharfschtzengewehr abseits des VSR 10 Einheitslooks suchen. Die SV98 (Snaiperskaya Vintovka Modell 1998) besticht durch ihre markante Silhouette und den ergonomischen Schaft. Snow Wolf hat hier groen Wert auf Details gelegt, wie den
Snow Wolf SV98 – Russian Bolt-Action Sniper Rifle
Authentisches russisches Design trifft auf zuverlässige Federdruck-Technik
Die Snow Wolf SV98 ist die perfekte Wahl für alle Spieler, die ein außergewöhnliches Scharfschützengewehr abseits des VSR-10 Einheitslooks suchen. Die SV98 (Snaiperskaya Vintovka Modell 1998) besticht durch ihre markante Silhouette und den ergonomischen Schaft. Snow Wolf hat hier großen Wert auf Details gelegt, wie den charakteristischen Tragegriff und die verstellbare Schaftkappe, was dieses Gewehr besonders für Reenactment-Spieler und Fans russischer Loadouts interessant macht.
Produkthighlights:
- Markanter SV98-Schaft: Robuster Polymerschaft (in klassischem Russisch-Grün) mit höhenverstellbarer Wangenauflage und ausklappbarem Erdsporn am Hinterschaft.
- Integrierter Tragegriff: Wie beim Original verfügt die SV98 über einen mittig montierten Griff für den einfachen Transport im Feld.
- Vollmetall-System: Außenlauf, Systemkasten und der massive Repetierhebel sind aus Metall gefertigt, was für ein realistisches Gewicht und Langlebigkeit sorgt.
- Umfangreiches Zubehör: Die SV98 wird oft als Set ausgeliefert, inklusive Trageriemen und einer Mündungsfeuerdämpfer-Attrappe.
- Mündungs-Gewinde: Unter dem Flash-Hider befindet sich ein Gewinde für die Montage von Schalldämpfer-Attrappen.
Technische Daten:
| System | Federdruck Bolt-Action (Einzelschuss) |
| Energie | ca. 1,7 Joule (ca. 130 m/s mit 0,20g BBs) |
| Magazinkapazität | 65 BBs (High-Cap für Sniper) |
| Länge / Gewicht | 1.210 mm / ca. 3.800 g |
| Internals | Teilweise kompatibel mit dem L96 (Type 96) System |
Spielfeld-Tipp: Durch das vergleichsweise hohe Gewicht von fast 4 kg liegt die SV98 extrem ruhig im Anschlag. Das große Magazin mit 65 Schuss sorgt zudem dafür, dass man seltener nachladen muss als bei Standard-VSR Modellen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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